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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

§ 8: Haftung von Bhatti Autovermietung 

  1. Bhatti Autovermietung haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von Bhatti Autovermietung, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Bhatti Autovermietung nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Bhatti Autovermietung übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Bhatti Autovermietung, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

§ 9: Haftung des Mieters

  1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haften der Mieter und/oder Fahrer dann nicht, wenn sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.
  2. Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen (vertragliche Haftungsfreistellung) oder für einzelne sonstige Beschädigungen (Schutzpakete) für Schäden von Bhatti Autovermietung, für Fahrzeugverlust und Brand durch Zahlung eines besonderen und/oder weiteren Entgeltes auszuschließen. Eine solche vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsbefreiung einbezogenen Fahrer für Schäden bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist Bhatti Autovermietung berechtigt, die Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsbefreiung besteht des Weiteren nicht, wenn eine vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere nach Ziffer §7 dieser Allgemeinen Vermietbedingungen, vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllenden Obliegenheit ist Bhatti Autovermietung berechtigt, die Leistung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter bzw. der Fahrer. Abweichend von den Bestimmungen der beiden vorangegangenen Sätze ist Bhatti Autovermietung zur Haftungsfreistellung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungspflicht von Bhatti Autovermietung ursächlich ist; dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Mieter zu tragen hat, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Buchungsoption.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

  1. Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt Bhatti Autovermietung von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von Bhatti Autvermietung erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der Bhatti Autovermietung für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an Bhatti Autvermietung richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 29,00 EUR inkl. MwSt., es sei denn der Mieter weist nach, dass Bhatti Autovermietung ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; Bhatti Autovermietung ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
  2. Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.
  3. Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt Bhatti Autovermietung von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei.
  4. Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer, wobei die vertragliche Haftungsfreistellung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietsache gilt.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie sämtliche die Fahrerlaubnis einschränkende Umstände (beispielsweise Einschränkung der Fahrerlaubnis, vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme der Fahrerlaubnis oder ein gerichtliches oder behördliches Fahrverbot) Bhatti Autovermietung unverzüglich per E-Mail anzuzeigen.

§ 10: Rückgabe des Fahrzeugs

  1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit Bhatti Autovermietung in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben.
  3. Wird das Fahrzeug in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben, insbesondere nach Rauchen oder dem Transport von Tieren, ist Bhatti Autovermietung zur Berechnung von Sonderreinigungskosten nach Aufwand oder wie in Ziffer §4 (4 Sonstige Gebühren) festgelegt, berechtigt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

  1. Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum und setzen voraus, dass die Anmietung für den vollständigen bei Anmietung vereinbarten Mietzeitraum erfolgt. Bei Überschreitung oder Unterschreitung des vereinbarten Mietzeitraums gilt für den gesamten Mietzeitraum nicht der Sondertarif, sondern der Normaltarif.
  2. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.
  3. Gibt der Mieter das Fahrzeug oder den Fahrzeugschlüssel – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an Bhatti Autovermietung zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt nach Ziffer §4 (4 Sonstige Gebühren) zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
  4. Ist eine Rückführung des Fahrzeugs zur Anmietstelle erforderlich, wird Bhatti Autovermietung dem Kunden eine Rückführungsgebühr entsprechend der Gebührenübersicht in Ziffer §4 (4 Sonstige Gebühren) zuzüglich weiterer erforderlicher Kosten (Anreise zum Fahrzeugstandort, Abschlepp-, Treibstoff-, Übernachtungskosten) in Rechnung stellen.
  5. Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgegeben, behält sich Bhatti Autovermietung ausdrücklich vor, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug von der Polizei sicherstellen zu lassen.

§ 11: Kündigung

  1. Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Bhatti Autovermietung kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen.

    Als wichtiger Grund gilt neben Verstößen gegen Ziffer §3 insbesondere:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrzeuganmietungen bei der Bhatti Autovermietung

  1. Sofern zwischen Bhatti Autovermietung und Mieter mehrere Mietverträge bestehen und Bhatti Autovermietung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann Bhatti Autovermietung auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls Bhatti Autovermietung die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter
  1. Kündigt Bhatti Autovermietung einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an Bhatti Autovermietung herauszugeben.

§ 12: Einzugsermächtigung des Mieters

  1. Der Mieter ermächtigt Bhatti Autovermietung sowie deren Inkassobevollmächtigte unwiderruflich, alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von dem bei Abschluss des Mietvertrages gewählten Zahlungsmittel abzubuchen.
  2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Bhatti Autovermietung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz per annum zu fordern. Falls Bhatti Autovermietung ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Bhatti Autovermietung berechtigt, diesen geltend zu machen.
  3. Bei einer Zahlung per Sofortüberweisung kann der Kunde noch während seiner Bestellung die Zahlung der bestellten Ware über sein Onlinebanking Konto auslösen. Nach Auswahl der Zahlungsart Sofortüberweisung im Bestellprozess wird er direkt zum sicheren Zahlungsformular geleitet. Die SOFORT GmbH übernimmt ohne eine Einsichtsmöglichkeit von Bhatti Autovermietung automatisiert den Zahlungsvorgang, der vergleichbar mit einer EC-Kartenzahlung mit PIN ist. Ebenso wie bei einer EC-Kartenzahlung prüft bei einer Sofortüberweisung die SOFORT GmbH den Verfügungsrahmen des Kontos und nimmt bei einer entsprechenden Kontodeckung eine Überweisung an Bhatti Autovermietung vor.


§ 13: Datenschutzklausel

  1. Bhatti Autovermietung ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die personenbezogenen Daten des Mieters/Fahrers werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder –beendigung von Bhatti Autovermietung oder einen von Bhatti Autovermietung mit der Vermietung vor Ort beauftragten Dritten erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich der Empfehlungswerbung). Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung, den Betreiber des Mautsystems im Falle der Ziffer § 9: Haftung des Mieters (5) sowie im Falle der Ziffern § 9: Haftung des Mieters (3) an die entsprechende Behörde oder sonstige Stelle zum Zweck der direkten Geltendmachung solcher Gebühren, Kosten, Mautgebühren oder Buß- und Verwarnungsgelder. Eine darüber hinaus gehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung.
  2. Hinweis gemäß § 28 Abs. 4 BDSG: Der Mieter/Fahrer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Bhatti Autovermietung, Kennwort: Widerspruch, Tulpenstraße 5, 56281 Emmelshausen, oder per E-Mail an: info@bhatti-autovermietung.de.

§ 14: Allgemeine Bestimmungen: 

  1. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von Bhatti Autovermietung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich.
  2. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.
  3. Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.
  4. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Bhatti Autovermietung nimmt an dem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.

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§ 15: Gerichtsstand, Schriftform, Streitbeilegung, Vertragssprache

  1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
  1. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Bhatti Autovermietung wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet
  1. Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Koblenz.
  1. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit Bhatti Autovermietung im Rahmen des Vertragsschlusses dem Kunden eine englische Version dieser AGB zur Verfügung stellt, handelt es sich dabei lediglich um eine unverbindliche Übersetzung und einen unverbindlichen Service von Bhatti Autovermietung. Bei Abweichungen, Unklarheiten und Widersprüchen zwischen der deutschen Version und der englischen Version dieser AGB gilt die deutsche Version dieser AGB stets vorrangig vor etwaigen Übersetzungen.

§ 16: Schlussbestimmung, Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Vermietbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.